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Schlagwort: Asyl

Yurii Sheliazhenko: Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen unter akuter Bedrohung

Church & Peace und über 100 Organisationen weltweit fordern Schutz für ukrainischen Menschenrechtsverteidiger

Der ukrainische Menschenrechtsverteidiger und Kriegsdienstverweigerer Yurii Sheliazhenko ist in akuter Gefahr, verhaftet und zwangsrekrutiert zu werden. Über 100 internationale Organisationen, darunter unser Mitglied Church & Peace, haben sich in einer gemeinsamen Erklärung vom 23. Januar 2026 an die ukrainische Regierung und die internationale Gemeinschaft gewandt.

Wer ist Yurii Sheliazhenko?

Yurii Sheliazhenko ist Akademiker, Exekutivsekretär der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung und Vorstandsmitglied des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) sowie von World Beyond War. Seit 1998 ist er öffentlich erklärter Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen.

Die aktuelle Bedrohung

Sheliazhenko erhielt zu Weihnachten eine Vorladung zur Musterung. Die ukrainischen Behörden, einschließlich des Parlamentarischen Beauftragten für Menschenrechte Dmytro Lubinets, haben schriftlich mitgeteilt, dass es in Kriegszeiten keine Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in der Ukraine gibt.

Das System der allgemeinen Wehrerfassung wird durch Zwangsmaßnahmen durchgesetzt, einschließlich willkürlicher Verhaftungen und Zwangsüberstellungen zu Einberufungsstellen. Solche Praktiken zwingen Kriegsdienstverweigerer faktisch dazu, gegen ihre Überzeugungen zu handeln, und verstoßen gegen Artikel 18(2) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR).

Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht

Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist ein Menschenrecht, das in Artikel 18 des ICCPR über Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit verankert ist. Nach internationalem Menschenrechtsstandard gilt dieses Recht sowohl in Friedens- als auch in Kriegszeiten, wie der UN-Menschenrechtsausschuss bestätigt hat. Artikel 4, Absatz 2 des ICCPR erlaubt keine Abweichung von den Verpflichtungen eines Vertragsstaates bezüglich Artikel 18, selbst in Zeiten eines öffentlichen Notstands.

Berichten des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte und des Menschenrechtskommissars des Europarates zufolge wurden bereits mehrere Kriegsdienstverweigerer in der Ukraine gefoltert und inhaftiert.

Die Anklage gegen Sheliazhenko

Sheliazhenko wird nach Artikel 436-2 (2) des ukrainischen Strafgesetzbuches angeklagt, der Strafen von bis zu fünf Jahren Gefängnis und Vermögenseinziehung vorsieht. Der Vorwurf: Er habe durch das Versenden einer pazifistischen Erklärung an Präsident Wolodymyr Selenskyj die „russische Aggression gerechtfertigt“.

Die Erklärung „Friedensagenda für die Ukraine und die Welt“ enthält neben der Unterstützung der UN-Verurteilung der russischen Aggression Aufrufe an alle Konfliktparteien, die Rechte von Kriegsdienstverweigerern zu respektieren und gewaltfreien Widerstand zuzulassen. Sheliazhenkos Haus wurde 2023 durchsucht, sein Smartphone und Computer beschlagnahmt. Er stand bis Februar 2024 unter Hausarrest, das Verfahren dauert bis heute an.

Internationale Aufmerksamkeit

Der Fall Sheliazhenko wurde bereits in einer Mitteilung der UN-Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Minderheitenfragen und Religionsfreiheit aufgegriffen. Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte erwähnte seinen Fall in einem Bericht über Kriegsdienstverweigerung. Auch Amnesty International hat seinen Fall im Jahresbericht 2023/2024 hervorgehoben.

Was die unterzeichnenden Organisationen fordern

An die ukrainische Regierung:

  • Einstellung der Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern, insbesondere von Yurii Sheliazhenko
  • Rücknahme der Anklage wegen angeblicher „Rechtfertigung russischer Aggression“
  • Schutz der Meinungsfreiheit und der Rechte von Kriegsdienstverweigerern im Einklang mit internationalen Standards

An die internationale Gemeinschaft:

  • Sicherstellung, dass Menschenrechtsverteidiger und Friedensaktivisten nicht für ihr Eintreten für Frieden und Gewaltfreiheit kriminalisiert werden
  • Vollständige Umsetzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung gemäß internationalen Standards
  • Notwendiger Schutz für Kriegsdienstverweigerer gegen Verfolgung in ihren Herkunftsländern, auch durch Asyl

Demokratie braucht Gewissensfreiheit

Die Verletzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen kann auch demokratische Prinzipien untergraben, die das Überleben einer inklusiven Gesellschaft sichern, anstatt einen Teil der Bürger zu unterdrücken, die beispielsweise Alternativen zur Kriegsführung suchen und unterstützen, um Frieden zu schaffen.

Mehr Informationen:

Die vollständige Erklärung (auf Englisch) mit allen unterzeichnenden Organisationen finden Sie auf der Website des European Bureau for Conscientious Objection (EBCO):


Über Church & Peace:
Church & Peace ist ein ökumenisches Netzwerk für Gewaltfreiheit und Mitglied im Trägerkreis der Ökumenischen FriedensDekade.

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